Erdaushubannahme
Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Erdaushubannahme in Kaiserslautern und Umgebung. Unsere langjährige Erfahrung und modernste Technik gewährleisten eine zuverlässige und umweltfreundliche Abwicklung Ihres Projekts.
Allgemeine Informationen zur Aushubannahme
Unser Unternehmen übernimmt Ihr Aushubmaterial effizient und umweltgerecht, unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Füllen Sie das Qualitätsblatt vollständig aus.
Erst nach Freigabe des Qualitätsblattes möglich.
Materialkategorien
Wir nehmen Bodenmaterialien nach LAGA M20, Z0 bis Z0* an.
Prüfbericht
Erforderlich für die Einstufung und Annahme des Materials
Anlieferung
Nur mit vollständigem Qualitätsblatt und Prüfbericht möglich
Annahmezeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Anlieferung
Häufig gestellte Fragen zur Aushubannahme
Erfahren Sie alles über die Anforderungen und Prozesse für die sichere und ordnungsgemäße Annahme von Aushubmaterial durch unser Unternehmen.
Warum muss ich das Qualitätsblatt für Aushubmaterial ausfüllen?
Das Qualitätsblatt ist erforderlich, um sicherzustellen, dass das von Ihnen angelieferte Aushubmaterial den Qualitätsstandards und gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es ermöglicht uns, die Herkunft und Beschaffenheit des Materials zu bewerten und sicherzustellen, dass es den LAGA M20-Richtlinien entspricht.
Wo finde ich das Qualitätsblatt und wie reiche ich es ein?
Sie können das Qualitätsblatt für Aushubmaterial oben auf dieser Seite herunterladen. Bitte füllen Sie das Dokument vollständig aus und senden es zusammen mit dem Prüfbericht per E-Mail an info@gensinger-steinwenden.de oder bringen Sie es bei der Anlieferung des Materials mit.
Was ist die LAGA M20-Richtlinie und warum ist sie wichtig?
Die LAGA M20-Richtlinie definiert die Anforderungen zur Einstufung und Verwertung von Bodenmaterialien. Sie ist wichtig, um sicherzustellen, dass das Material ohne Umwelt- oder Gesundheitsrisiken wiederverwendet werden kann.
Welche Materialien nehmen Sie an?
Wir nehmen ausschließlich Bodenmaterial an, das gemäß der LAGA M20-Richtlinie als Z0 bis Z0* eingestuft ist. Dies bedeutet, dass das Material entweder uneingeschränkt wiederverwendbar ist oder nur geringfügig belastet.
Was passiert, wenn mein Bodenmaterial nicht den LAGA M20-Z0 oder Z0* entspricht?
Wenn Ihr Bodenmaterial nicht den Kategorien Z0 oder Z0* entspricht, können wir es leider nicht annehmen. In diesem Fall müssen Sie sich an einen spezialisierten Entsorger für belastete Materialien wenden.
Was muss im Prüfbericht enthalten sein?
Der Prüfbericht muss die Ergebnisse der Materialuntersuchung sowie das Probenahmeprotokoll umfassen. Er muss vollständig sein und dem Qualitätsblatt beigefügt werden.
Was passiert, wenn das Qualitätsblatt nicht vollständig ausgefüllt ist?
Ohne ein vollständig ausgefülltes Qualitätsblatt und den beigefügten Prüfbericht können wir Ihr Aushubmaterial nicht annehmen. Stellen Sie daher sicher, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig ausgefüllt sind.
Wer ist verantwortlich für die Einstufung des Aushubmaterials?
Die Einstufung des Aushubmaterials wird durch den Abfallerzeuger vorgenommen. Der Abfallverwerter bestätigt die Annahmebereitschaft nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen.
Was ist die Abgabebestätigung und warum ist sie notwendig?
Die Abgabebestätigung wird vom Abfallerzeuger unterzeichnet und bescheinigt, dass die Angaben zum Material und den durchgeführten Analysen korrekt sind. Diese Bestätigung ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Material ordnungsgemäß und rechtlich einwandfrei angeliefert wird.
Wie erfolgt die Annahmebestätigung des Aushubmaterials?
Die Annahmebestätigung wird durch den Abfallverwerter nach Prüfung des Materials und der eingereichten Dokumente vorgenommen. Sie bestätigt, dass die Maßnahme für die Verwertung des Materials zugelassen ist und das Material ordnungsgemäß gelagert und verwertet wird.
Wer kann ich kontaktieren, wenn ich weitere Fragen habe?
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Kontaktdaten:

Telefon: 06371-50623
E-Mail: info@gensinger-steinwenden.de
Was passiert, wenn die Angaben im Qualitätsblatt nicht korrekt sind?
Falsche oder unvollständige Angaben im Qualitätsblatt können zur Ablehnung der Materialannahme führen. Es ist wichtig, dass alle Informationen akkurat und vollständig sind, um eine reibungslose Annahme zu gewährleisten.